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Nein zur Steuergesetzrevision

Das will die Revision

in aller Kürze

Die Steuervorlage besteht aus zwei Teilen.


Erstens soll der Gewinnsteuersatz für gewinnstarke Unternehmen um 3.5% gesenkt werden. Dies betrifft rund 5% der Unternehmen im Aargau mir Gewinnen über 250`000 Fr.

Als Zweites soll der Versicherungsabzug für natürliche Personen bei den Steuern steigen. Neu sollen Ehepaare 6000 (bisher 4000), alle anderen Steuerpflichtigen neu 3000 (bisher 2000) Franken jährlich abziehen können. Davon profitieren hauptsächlich gutverdienende Personen.

Ausfälle bis zu 2 Milliarden

und dies mitten in der Pandemie

Die weitere Entwicklung der Coronakrise, aber auch die durch die letzte Steuergesetzrevision STAF/SV17 erzeugten Löcher in der Kantonskasse sind bis jetzt nicht bezifferbar. Der Regierungsrat schreibt im AFP 2022/2025 deutlich, dass die Prognosen der Steuereinnahmen aufgrund der Pandemie nach wie vor mit grossen Unsicherheiten verbunden sind. In solch unsicheren Zeiten das Reservekässeli für Steuererleichterungen zu plündern, ist unverantwortlich.

Die Gemeinden bleiben längerfristig auf immensen Mindereinnahmen sitzen, zur Kompensation können nur die Erhöhung der Steuern natürlicher Personen oder massive Kürzungen im Budget beigezogen werden. Von den Kürzungen und Steuererhöhungen sind alle Bürger:innen betroffen. Die Stadt Aarau beispielsweise schreibt, dass sie ab dem Jahr 2026 mit Mindereinnahmen von 4 bis 5.4 Millionen rechnet – was rund 7 Steuerprozenten entspricht. Begleichen müssen diese Ausfälle die Bürger:innen. Viele Gemeinden rechnen längerfristig mit Steuererhöhungen von 5% bis 10%.

Kanton Aargau kann beim kantonalen Vergleich betreffend Qualität der Unternehmensstandorte mehr als mithalten

Platz 4 von 26 im UBS und Platz 5 von 26 im CS Ranking

Der Kanton Aargau liegt im anerkannten CS Unternehmensstandortranking unverändert auf Platz 5 von 26. Auch betreffend Unternehmenssteuern kann der Kanton Aargau im internationalen Vergleich mehr als mithalten – im Vergleich mit den Kantonen liegt der Kanton Aargau nur knapp über dem Durchschnitt und punktet zusätzlich mit überdurchschnittlich attraktiven Abzügen bei den Gewinnen (z.B. Patentbox, zusätzlicher Abzug für Forschung und Entwicklung, volle Ausschöpfung der Möglichkeiten im Rahmen der Staf/SV17, damit lassen sich die Steuern für gewisse Unternehmen bis unter 11% senken) und betreffend die günstigen Grundstücks- und Immobilienpreise. Auch im Vergleich zu vielen internationalen Konkurrenzstandorten (Deutschland, Österreich, Italien) weist der Aargau unterdurchschnittliche Steuerbelastungen für Unternehmen und Hochqualifizierte auf.

Auch im Ranking der UBS betreffend langfristige Wettbewerbsfähigkeit belegt der Kanton Aargau Platz 4 (aufgestiegen von 5 2019 auf 4 2021) und erhält damit als einer der wenigen Kantone das Prädikat «hohe Wettbewerbsfähigkeit» verliehen. Besonders hervorgehoben werden in der Analyse die Wirtschaftsstruktur und die soliden Staatsfinanzen des Kantons – genau diese setzt die geplante Steuergesetzrevision aufs Spiel.

Hingegen sehen die UBS-Ökonomen den Kanton eher schwach beim Ausbildungsstand der Bevölkerung (Humankapital) und der Innovation. Eine Investition in Bildung und Arbeitsmarktintegration sowie in Innovationsprojekte, wie durch die Hightech Aargau unterstützt, wäre damit weit gewinnbringender als Steuererleichterungen. Gleichzeitig muss der Kanton als Wohnstandort attraktiv sein - dazu brauchen wir flächendekende Tagesschulen und ein kulturelles Leben.

Prognose gigantischer Unternehmenszuzüge

deren Eintreten in den Sternen steht

Mittels dynamischer Effekte (Unternehmenszuzüge) sollen die Mindereinnahmen längerfristig kompensiert werden. Selbst bei Eintreten der prognostizierten Werte würde eine Kompensation der fehlenden Unternehmenssteuern theoretisch über 30 Jahre andauern, ohne deren Eintreten muss sogar von insgesamt rund 2 Milliarden Mindereinnahmen bis 2030 ausgegangen werden. Bis 2030 reisst die Senkung selbst mit Eintreten der dynamischen Effekte jährlich grosse Löcher von mehreren duzenden Millionen in die Kantons- und Gemeindekassen.


Bei den dynamischen Effekten wird damit gerechnet, dass rund 50 mittelständische Unternehmen mit Gewinnen über 250'000 aufgrund der Steuererleichterungen zuziehen. Die Steuererleichterungen für diese Unternehmen betragen im Schnitt gerade mal rund Fr. 20'000 damit ist nicht mal der Umzug des Mobiliars finanziert. Und weitere 30 mittelständische Unternehmen sollen nun bewusst im Aargau bleiben, weil sie 20‘000 Franken weniger Steuern bezahlen.


Gleichzeitig wird der Zuzug von zwei Grossunternehmen pro Jahr prognostiziert, deren Gewinne im mehrstelligen Millionenbereich sein sollen, und weitere solche Grosskonzerne sollen aufgrund der Steuererleichterungen im Aargau behalten werden. Diese Prognosen erscheinen höchst unrealistisch und sind in keiner Weise wissenschaftlich untermauert. Die Analyse des Ist-Zustandes im Kanton Aargau legitimiert keine Prognose – dafür wären ganz andere statistische Methoden nötig. Und so bleibt nichts anderes übrig als die Vermutung, dass es sich bei der Prognose – Daten in Höhe von Dutzenden von Millionen – um ein reines Bauchgefühl handelt.


Zu guter Letzt werden noch Gewinn- und Sitzverschiebungen und gewinnbringende Standortinvestitionen in der Höhe von jährlich 54 Millionen prognostiziert. Eine diesbezügliche Argumentation fehlt gänzlich. Diese Absicht auf Profit shifting widerspricht auch dem internationalen Trend, welcher mit einem globalen Mindeststeuersatz genau solche Machenschaften verhindern möchte und damit einen Beitrag gegen Steuerdumping und für mehr Steuergerechtigkeit leisten kann. Betreffend die Annahme der Reinvestition von Gewinnen zeigt die Realität ein anderes Bild: Diese werden wohl eher als Dividenden ausgeschüttet.

Die Vergangenheit zeigt die Realität auf

Scheitern mit Steuersenkungen

Bereits vor rund 10 Jahren brachte Regierungsrat Brogli vergleichbare Steuersenkungen mit dem Versprechen durch, diese hätten keine negativen Folgen für die Leistungen des Kantons. Das stimmte damals genauso wenig wie heute. Die Auswirkungen der Steuersenkungen waren ab 2012 deutlich erkennbar. Der Kanton Aargau musste in den vergangenen 10 Jahren in allen Bereichen Leistungen abbauen  Das Gesundheitswesen, die Primarschulen ebenso wie die Polizei und die Verwaltungen sind an vielen Stellen überlastet und wichtige Sozialleistungen so im Bereich der Arbeitslosenversicherung oder der Lehrstellenunterstützung, welche einen wesentlichen Effekt auf die Fachkräfteressourcen haben, wurden eingestellt.


In Luzern wurden ähnliche Erfahrungen gemacht.  Nach massiven Steuersenkungen folgten Kürzungen in allen Bereichen. Der ehemalige Luzerner Kantonsrat David Staubli hat sich in seiner Doktorarbeit damit befasst, was gewesen wäre, wenn Luzern die Gewinnsteuern  belassen hätte. Die Studie kommt zum Schluss, dass trotz Firmenzuzügen die Steuereinnahmen für den Kanton höher gewesen wäre, wenn man sie auf dem Stand von 2012 belassen hätte.

Steuererleichterungen für Gutverdienende

als Zückerli für die Zustimmung zur Firmensteuersenkung

Als Köder für die Steuerzahler:innen wird die Senkung der Unternehmenssteuer mit einem erhöhten Abzug für Krankenkassen- und Versicherungsprämien verknüpft. Auch wenn diese Erhöhung auf den ersten Blick aufgrund der höheren Prämien durchaus berechtigt erscheint, wird beim zweiten Blick die Sinnlosigkeit dieser Massnahme klar.


Die Ausfälle werden am Ende durch Steuererhöhungen kompensiert werden müssen. Viele Gemeinden rechnen mit Steuererhöhungen von 5%-10% zur Kompensation der Ausfälle – dies führte in der Summe für alle zu höheren Steuern.


Die Abzugserhöhung nützt in absoluten Zahlen hauptsächlich Gutverdienenden – und nicht wie im Vorstoss gefordert dem Mittelstand. Ein gutverdienendes Ehepaar spart 400 – 500 Fr., eine schlecht verdienende Alleinerziehende gerade mal 40 Franke jährlich.

Steuern müssen im Gesamtkontext verglichen werden – die komplette Steuerberechnung. Im Vergleich zu den anderen Kantonen stehen wir laut dem Steuermonitoring 2021 im guten Mittelfeld. Laut CS Index punktet der Kanton AG auch durch attraktive Steuern für Natürliche Personen.

Nein zur Steuergesetzrevision: Anliegen
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